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Aktenzeichen II 223/02
Datum 20.11.1902
Leitsatz Genügt es, wenn ein Vertragsanerbieten mit Setzung einer bestimmten Frist für die Annahme gemacht worden ist, im Zweifel, daß die Annahmeerklärung binnen dieser Frist abgegeben wird, oder muß sie binnen der Frist in den Besitz des Anerbietenden gelangt sein? Inwieweit kann in einem solchen Falle der Annehmende sich auf eine (nach seiner Behauptung) an seinem Wohnorte bestehende Rechtsanschauung in gewerblichen Kreisen, wonach die Absendung der Annahme binnen der gesetzten Frist genügen soll, berufen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035110059
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