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Aktenzeichen V 277/02
Datum 22.11.1902
Leitsatz Kann der Käufer Wandelung verlangen, bevor er die gekaufte Sache abgenommen hat? Ist seine Verpflichtung zur Abnahme der gekauften Sache gegen Zahlung des Kaufpreises so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern? Hat beim Verzuge in der Abnahme eines gekauften Grundstücks der Verkäufer dem Käufer in der Bestimmung der Frist zur Entgegennahme der Auflassung Ort und Tag der Auflassung anzugeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035140070
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