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Aktenzeichen V 284/02

Datum 26.11.1902

Leitsatz Liegt eine Verletzung des § 892 Abs. 2 B.G.B. in der Annahme, daß auch nach § 98 els.-lothr. Ausf.-Ges. zum B.G.B., welcher nur entsprechende Anwendung jenes Abs. 2 vorschreibt, die Zeit der Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt, und nicht schon die Zeit der Beurkundung des Antrags durch den Notar für die Kenntnis des Erwerbers von einem Veräußerungsverbote maßgebend ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035170085

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