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Aktenzeichen II 228/02

Datum 27.11.1902

Leitsatz Ist der Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache, welcher wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 480 Abs. 2 B.G.B.) verlangt, genötigt, das Erfüllungsinteresse so zu berechnen, als ob überhaupt nicht geliefert wäre, oder kann er es auch auf der Grundlage tun, daß der gelieferten Sache die zugesicherte Eigenschaft fehlte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035180089

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