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Aktenzeichen II 405/02
Datum 02.12.1902
Leitsatz Ist die Vorschrift des § 15 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, in der Fassung vom 20. Mai 1898, wonach es zur Abtretung von Gesellschaftsanteilen durch Gesellschafter eines in gerichtlicher oder notarieller Form geschlossenen Vertrags bedarf, nach § 1274 Abs. 1 B.G.B. auch für die Verpfändung von Anteilsrechten maßgebend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640351C0107
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