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Aktenzeichen II 282/01

Datum 02.12.1902

Leitsatz 1. Was sind im Sinne des § 385 Nr. 4 C.P.O. Handlungen, die eine Ehefrau als Vertreterin einer Partei vorgenommen hat? 2. Ist zur Anwendung des § 385 Nr. 4 C.P.O. die Behauptung der beweisführenden Partei erforderlich, daß die Ehefrau als Vertreterin einer Partei gehandelt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640351D0111

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