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Aktenzeichen II 269/02

Datum 05.12.1902

Leitsatz Kann die Anfechtung wegen Irrtums gemäß den §§ 119. 121 und 143 B.G.B. von dem Prozeßbevollmächtigten auf Grund der Prozeßvollmacht nicht bloß bei der mündlichen Verhandlung, sondern auch in einem dem Prozeßbevollmächtigten des Gegners zugestellten Schriftsatze rechtswirksam erklärt werden? Welcher Zeitpunkt ist in einem solchen Falle für die Frage, wann die Erklärung als abgegeben anzunehmen ist, maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035240148

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