zurück

Aktenzeichen V 297/02

Datum 06.12.1902

Leitsatz 1. Darf die Feststellung der Vorlesung, Genehmigung und Unterschrift eines Protokolls mit dem Vermerk "v. g. u." geschehen? 2. Darf nach Art. 12 § 2 preuß. Ausf.-Ges. zum B.G.B. der Bürgermeister einer Stadt sich selbst, und nur für einen einzelnen Fall, als Urkundsperson bestellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035250150

Download PDF

zurück