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Aktenzeichen V 297/02
Datum 06.12.1902
Leitsatz 1. Darf die Feststellung der Vorlesung, Genehmigung und Unterschrift eines Protokolls mit dem Vermerk "v. g. u." geschehen? 2. Darf nach Art. 12 § 2 preuß. Ausf.-Ges. zum B.G.B. der Bürgermeister einer Stadt sich selbst, und nur für einen einzelnen Fall, als Urkundsperson bestellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035250150
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