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Aktenzeichen VI 260/02
Datum 08.12.1902
Leitsatz Was ist unter der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht in § 828 Abs. 2 B.G.B. zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035270157
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