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Aktenzeichen VI 265/02
Datum 11.12.1902
Leitsatz Setzt die Anwendung des neuen Rechts auf ein vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründetes Miet-, Pacht- oder Dienstverhältnis nach Art. 171 Einf.-Ges. zum B.G.B. voraus, daß die Kündigung beiden Vertragsteilen in gleicher Weise zustand?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640352A0170
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