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Aktenzeichen III 286/02

Datum 16.12.1902

Leitsatz Enthält die vertragsmäßige Vereinbarung zwischen dem Vorstand einer Stadtgemeinde und einem Schankwirt, wonach letzterer der Stadtgemeinde gegenüber im Interesse ihrer Angehörigen gewisse Beschränkungen in seinem Gewerbebetriebe eingeht und sich für den Fall des Zuwiderhandelns einer Geldstrafe unterwirft, einen Verstoß gegen die Freiheit des Gewerbebetriebes und gegen die guten Sitten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640352E0186

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