Aktenzeichen III 437/02
Datum 16.12.1902
Leitsatz 1. Kann ein nachfolgender Konkursverwalter einem früheren Konkursverwalter, dessen Anspruch auf Erstattung angemessener barer Auslagen und auf Vergütung für seine Geschäftsführung durch das Konkursgericht noch nicht gemäß § 77 K.O. a. F. festgesetzt worden ist, durch Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich dieser Auslagen und Vergütung an noch im Besitz des früheren Konkursverwalters befindlichen Geldern der Konkursmasse bis zur Befriedigung jenes Anspruches gewähren? 2. Steht dem früheren Konkursverwalter für einen derartigen Anspruch ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640352F0190
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