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Aktenzeichen II 286/02
Datum 19.12.1902
Leitsatz Ist für Cessionen von Forderungen, die im früheren Gebiete des französischen Rechts vor dem 1. Januar 1900 erfolgt sind, auch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Vorschrift des Art. 1690 code civil, daß dieselben Dritten und auch dem Schuldner gegenüber nur durch formale Zustellung oder Annahme seitens des Schuldners wirksam werden, maßgebend geblieben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035310198
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