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Aktenzeichen VII 341/02

Datum 30.12.1902

Leitsatz Steht dem Unternehmer bei einem Werkvertrage, wenn bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich ist, und dieser die Vornahme der Handlung weigert, gegen den Besteller nach unbenutztem Ablauf einer ihm unter Berufung auf § 326 Abs. 1 Satz 1 B.G.B. gesetzten Frist auf Grund des Satzes 2 daselbst ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035370221

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