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Aktenzeichen VII 215/02

Datum 02.01.1903

Leitsatz Kann für die Zwangsvollstreckung aus einem Urteile, durch welches dem Schuldner aufgegeben ist, Handelsbücher zu einem bestimmten Zwecke vorzulegen, eine zeitliche Grenze dergestalt festgesetzt werden, daß der Gläubiger die Vorlegung nur innerhalb einer gewissen Frist fordern darf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640353A0232

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