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Aktenzeichen VII 406/02
Datum 02.01.1903
Leitsatz Ist eine Benachteiligung der Konkursgläubiger im Sinne des § 30 Ziff. 1 Satz 1 K.O. durch ein vor der Konkurseröffnung zwischen dem Gemeinschuldner und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft herbeigeführt, zufolgedessen der letztere eine Hypothek an dem Grundbesitze des Gemeinschuldners dafür erwarb, daß er in Höhe derselben einzelne von dessen Gläubigern befriedigte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640353B0234
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