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Aktenzeichen III 310/02

Datum 05.01.1903

Leitsatz 1. Kann eine Klage gegen eine angeblich existierende juristische Person auch dann wegen deren mangelnder gesetzlicher Vertretung abgewiesen werden, wenn jene in Wirklichkeit dem Rechtssinne nach gar nicht vorhanden ist, gar kein rechtsfähiges Subjekt darstellt? 2. Welche Behörde ist zur gesetzlichen Vertretung des Reichs in Rechtsstreitigkeiten über solche Pensionsansprüche invalider Militärpersonen berufen, die schon vor dem Erlasse des Reichsmilitärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 gegen einen Einzelstaat begründet waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640353D0239

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