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Aktenzeichen V 255/02

Datum 17.01.1903

Leitsatz Bezieht sich die Ausnahme vom Eintragungszwange, die in § 41 Abs. 1 G.B.O. für den "Erben des eingetragenen Berechtigten" gemacht wird, auch auf Erbeserben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640354D0298

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