zurück

Aktenzeichen VI 268/02

Datum 19.01.1903

Leitsatz 1. Inwieweit muß das Recht eines Arztes, nach Maßgabe von § 383 Abs. 1 Ziff. 5 C.P.O. sein Zeugnis zu verweigern, hinter einer höheren sittlichen Pflicht zurücktreten? 2. Ist, wenn das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die weiter erforderliche Anordnung nach § 575 C.P.O. dem Instanzgerichte übertragen hat, das letztere an die vom Beschwerdegerichte zu grunde gelegte rechtliche Auffassung gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035500315

Download PDF

zurück