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Aktenzeichen V 353/02
Datum 21.01.1903
Leitsatz Haften die Mitglieder des Grubenvorstandes Dritten gegenüber für den durch verabsäumte Erhebung von Zubußen verursachten Schaden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035540330
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