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Aktenzeichen IV 308/02

Datum 23.01.1903

Leitsatz Kann der auf Scheidung klagende Ehegatte die Ehe wegen Irrtums anfechten, wenn der Irrtum nach Erhebung der Scheidungsklage entdeckt worden ist, bis zur Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung aber sechs Wochen abgelaufen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035550334

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