zurück

Aktenzeichen VI 393/02

Datum 26.01.1903

Leitsatz 1. Einfluß einer Änderung der Hauptverbindlichkeit auf die Verpflichtung des Bürgen. 2. Kann bei der Annahme der verspäteten Erfüllung der zur Erhaltung des Rechts auf die Vertragsstrafe erforderliche Vorbehalt vom Bürgen des Empfängers der Leistung ausgesprochen werden? 3. Beweislast in Ansehung des Vorbehaltes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035590356

Download PDF

zurück