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Aktenzeichen VI 335/02
Datum 12.02.1903
Leitsatz 1. Was sind im Sinne des § 21 Ziff. 4 der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 "unbewachte Wegeübergänge"? 2. Einfluß eines mitwirkenden Verschuldens des Verletzten auf die Haftung des Betriebsunternehmers für den im Betriebe der Bahn entstandenen Unfall.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035620394
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