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Aktenzeichen VII 284/02

Datum 16.12.1902

Leitsatz Übt ein dem § 12 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 entsprechendes ortsstatutarisches Bauverbot bei der Enteignung auf die Höhe der Bewertung des Baulandes, welches davon betroffen wird, eine Einwirkung aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035650406

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