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Aktenzeichen V 315/02
Datum 07.02.1903
Leitsatz Kann den Berichtigungsanspruch aus § 894 B.G.B. außer dem dinglich Berechtigten auch derjenige geltend machen, welcher von diesem dazu ermächtigt ist? Fälle der Ermächtigung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035660408
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