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Aktenzeichen V 383/02
Datum 07.02.1903
Leitsatz Wann ist das Grundbuch in Ansehung eines in der II. Abteilung als "Vormerkung" eingetragenen Rechts derart unrichtig, daß seine Berichtigung durch Löschung der Vormerkung verlangt werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035670412
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