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Aktenzeichen II 345/02

Datum 10.02.1903

Leitsatz Kann gegen ein unter dem Gesetze über Markenschutz vom 30. November 1874 eingetragenes Zeichen, das nach diesem Gesetze unwirksam war, nach dessen Eintragung in die Zeichenrolle des Patentamts auf Grund des § 24 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 jene frühere Unwirksamkeit noch für die Zeit nach der Anmeldung zur Eintragung in die Zeichenrolle des Patentamts geltend gemacht werden, oder sind von jener Zeit ab für die Eintragung dieses Zeichens die §§ 9 und 12 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 ausschließlich maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640356B0431

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