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Aktenzeichen V 36/03

Datum 07.02.1903

Leitsatz 1. Verhältnis der §§ 376. 383 Abs. 1 Ziff. 5. 385 Abs. 2 C.P.O. zueinander. 2. Wird ein Anvertrautsein im Sinne des § 383 Abs. 1 Ziff. 5 C.P.O. dadurch ausgeschlossen, daß die Partei gesetzlich gezwungen gewesen ist, den Zeugen zur Wahrnehmung der Tatsachen, über die er vernommen werden soll, zuzulassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036010001

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