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Aktenzeichen III 360/02

Datum 13.02.1903

Leitsatz Wie hat auf die Berufung des in erster Instanz "zur Zeit" abgewiesenen Klägers, sofern eine Urteilsabänderung zu dessen Nachteil vom Beklagten nicht beantragt ist, das Berufungsgericht zu erkennen, wenn es ein durch Eid des Beklagten bedingtes Urteil, welches als Folge der Eidesleistung die endgültige Klagabweisung, als Folge der Eidesverweigerung die klagantraggemäße Verurteilung des Beklagten ausspricht, für das richtige hält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036040010

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