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Aktenzeichen VI 372/02

Datum 16.02.1903

Leitsatz Sind im Gebiete der preußischen Rheinprovinz auch unter der Herrschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Staat und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Grund des Art. 1384 Code civil für den von ihren Beamten in Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden haftbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036070019

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