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Aktenzeichen VII 429/02

Datum 17.02.1903

Leitsatz 1. Sind die von einer Aktiengesellschaft ausgegebenen sog. Gewinnanteilscheine, in denen dem Gläubiger ein jährlicher Höchstbetrag und ferner zur Tilgung der Rechte aus dem Schein nach Maßgabe einer Verlosung ein bestimmter Betrag aus dem Reingewinn versprochen wird, nur als Schuldverschreibungen oder außerdem noch als Rentenverschreibungen zu verstempeln? 2. Von wann ab hat der Fiskus zurückzuzahlende Stempelbeträge zu verzinsen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036080024

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