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Aktenzeichen II 359/02

Datum 20.02.1903

Leitsatz Kann derjenige, dessen Namen ein anderer sich hat als Warenzeichen eintragen lassen, auf Grund des § 12 B.G.B. die Löschung des Zeichens verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640360C0042

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