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Aktenzeichen II 365/02
Datum 24.02.1903
Leitsatz Muß die Mängelanzeige nach § 377 Abs. 1 H.G.B. außer der Angabe der Mängel der Ware auch zum Ausdruck bringen, daß wegen der angeblichen Mängel die Ware nicht genehmigt werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036140067
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