zurück

Aktenzeichen II 470/02

Datum 24.02.1903

Leitsatz Sind bewegliche Sachen, welche der Eigentümer im mittelbaren Besitze hatte, diesem im Sinne des § 935 B.G.B. abhanden gekommen, wenn sie der unmittelbare Besitzer verpfändet und weggegeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036150068

Download PDF

zurück