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Aktenzeichen II 470/02
Datum 24.02.1903
Leitsatz Sind bewegliche Sachen, welche der Eigentümer im mittelbaren Besitze hatte, diesem im Sinne des § 935 B.G.B. abhanden gekommen, wenn sie der unmittelbare Besitzer verpfändet und weggegeben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036150068
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