zurück

Aktenzeichen V 378/02

Datum 04.03.1903

Leitsatz Gilt auch eine Hypothek des bisherigen preußischen Rechts, welche auf Grund einer wegen Irrtums und Täuschung angefochtenen Eintragungsbewilligung eingetragen ist, als ein bestehendes Pfandrecht im Sinne des Art. 192 Einf.-Ges. zum B.G.B.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036190083

Download PDF

zurück