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Aktenzeichen V 378/02
Datum 04.03.1903
Leitsatz Gilt auch eine Hypothek des bisherigen preußischen Rechts, welche auf Grund einer wegen Irrtums und Täuschung angefochtenen Eintragungsbewilligung eingetragen ist, als ein bestehendes Pfandrecht im Sinne des Art. 192 Einf.-Ges. zum B.G.B.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036190083
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