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Aktenzeichen V 37/03

Datum 04.03.1903

Leitsatz Müssen bei der Eintragung von Hypotheken über amortisierbare Darlehen die in Gestalt von Zuschlägen zu den Zinsen zum Zwecke allmählicher Tilgung des Kapitals zu entrichtenden Beträge auf Antrag in das Grundbuch eingetragen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640361B0088

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