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Aktenzeichen VII 483/02

Datum 06.03.1903

Leitsatz Ist bei der Lebensversicherung und der Unfallversicherung auf den Todesfall der von dem Versicherungsnehmer mit dem Versicherer über das Bestehen des Versicherungsvertrages geführte Rechtsstreit im Falle des Todes des Versicherungsnehmers von dem Dritten, zu dessen Gunsten der Versicherungsvertrag geschlossen ist, oder von den Erben des Versicherungsnehmers fortzusetzen? Begriff des Rechtsnachfolgers im Sinne des § 239 C.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640361C0094

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