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Aktenzeichen II 388/02
Datum 06.03.1903
Leitsatz Kann bei gegenseitigen Verträgen auch wegen positiver Vertragsverletzungen des einen Teils, welche die Erreichung des Vertragszweckes gefährden, der andere Teil unter entsprechender Anwendung des § 326 B.G.B. vom Vertrage zurücktreten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640361D0098
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