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Aktenzeichen V 441/02

Datum 07.03.1903

Leitsatz Gehört ein Grundstück, an welchem nach dem Grundbuch Miteigentum zu bestimmten Anteilen besteht, schon deshalb zum Gesellschaftsvermögen, weil es die Miteigentümer für die Gesellschaft erworben hatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640361E0103

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