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Aktenzeichen III 399/02
Datum 10.03.1903
Leitsatz Hat der in einem Schutzgebiet etatsmäßig angestellt gewesene Landesbeamte, der, weil er tropendienstunfähig geworden war, auf Aufforderung des Auswärtigen Amts in den Dienst seines Heimatsstaates wieder eingetreten ist, Anspruch auf Fortzahlung des mit dem Amt im Schutzgebiet verbundenen Diensteinkommens, soweit dieses durch das mit der Dienststelle im Heimatsstaat verbundene Gehalt nicht gedeckt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036210112
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