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Aktenzeichen VII 30/03
Datum 10.03.1903
Leitsatz Ist die Entscheidung über den Einwand des zur Aufnahme des Verfahrens und zur Verhandlung der Hauptsache geladenen Konkursverwalters, daß ein Prozeß für den Gemeinschuldner überhaupt nicht anhängig geworden sei, ein beschwerdefähiges Zwischenurteil?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036240120
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