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Aktenzeichen III 428/02

Datum 13.03.1903

Leitsatz Kann nach den Vorschriften des früheren preußischen Allgemeinen Landrechts wie auch des jetzigen Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Handlungsgehilfe das Zuwiderhandeln gegen ein Konkurrenzverbot, welches nach Beendigung seines Dienstverhältnisses in Kraft getreten war, damit rechtfertigen, daß der Prinzipal der ihm nach dem Dienstvertrage obliegenden Verpflichtung zur Rechnungslegung und Provisionszahlung nicht nachgekommen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036250123

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