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Aktenzeichen V 458/02

Datum 14.03.1903

Leitsatz Wie hat nach Aufhebung eines gegenseitigen Vertrags wegen arglistiger Täuschung die Ausgleichung der beiderseitigen Ansprüche zu geschehen? Kommen dabei Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsgrundsätze zur Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036290137

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