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Aktenzeichen VI 414/02

Datum 19.03.1903

Leitsatz Ist nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches die gemeinrechtliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch zulässig, wenn deren Voraussetzungen im konkreten Falle unter der Herrschaft des bisherigen Rechts eingetreten waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640362C0149

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