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Aktenzeichen I 420/02

Datum 28.03.1903

Leitsatz Darf während eines im Inlande anhängigen Konkursverfahrens ein Konkursgläubiger sich für seine Forderung an den Gemeinschuldner durch Zwangsvollstreckung in einen im Auslande befindlichen Vermögensgegenstand des Gemeinschuldners Befriedigung verschaffen? Muß er das Beigetriebene an die Konkursmasse herausgeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036360193

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