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Aktenzeichen VI 376/02
Datum 30.03.1903
Leitsatz Fällt unter den Begriff des Staates im Sinne des Art. 77 Einf.Ges. zum B.G.B. auch das Deutsche Reich? Haftet mithin in den unter diesem Artikel begriffenen Fällen auch der Reichsfiskus noch immer nach Maßgabe von Landesgesetzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036380198
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