Aktenzeichen V 484/02
Datum 01.04.1903
Leitsatz 1. Darf, wenn das Untergericht Klagänderung verneint hat, der Oberrichter wegen der Frage der Verjährungsunterbrechung dennoch nachprüfen, ob die Grundlagen für die zweite Klage schon in der Klageschrift enthalten waren? 2. Kann die Höhe der Brandversicherung als Eigenschaft eines Grundstücks gelten? 3. Ist eine nach der Willenseinigung über den Kauf eines Grundstücks, aber vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrages erfolgte Beredung über eine Eigenschaft des Grundstücks immer bedeutungslos? 4. Kann auf seiten des Wandelungsklägers Möglichkeit der Rückgewähr des Kaufgegenstandes dann angenommen werden, wenn dieser im Wege der Zwangsversteigerung an den Wandelungsbeklagten selbst zurückgelangt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640363D0219
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