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Aktenzeichen VI 144/03

Datum 02.04.1903

Leitsatz Ist, ehe das ganze Urteil rechtskräftig geworden ist, das Zeugnis der Rechtskraft für denjenigen Teil der mittels zulässigen Rechtsmittels angefochtenen Entscheidung zu erteilen, der durch die gestellten oder angekündigten Rechtsmittelanträge nicht berührt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640363E0226

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