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Aktenzeichen VII 4/03

Datum 07.04.1903

Leitsatz 1. Ist für die Einverleibung von bloßen Verbesserungen der Fideikommißsubstanz in das Familienfideikommiß der Fideikommißstempel zu entrichten? Welcher Akt ist dabei der Gegenstand der Stempelsteuer? 2. Schuldverschreibungsstempel neben dem Fideikommißstempel bei gleichzeitiger Begründung einer Substanzschuld.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640363F0227

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