Aktenzeichen I 429/02
Datum 08.04.1903
Leitsatz Kann der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, der gegen die Bestimmung des Gesellschaftsvertrages ohne Genehmigung der übrigen Gesellschafter im Namen der Gesellschaft aus Mitteln der Gesellschaft ein Grundstück in der Zwangsversteigerung erstanden hat, gegen den Anspruch der Mitgesellschafter auf Rückzahlung des für den Erwerb aus der Gesellschaftskasse Entnommenen zur Gesellschaftskasse geltend machen, daß er zur Rückzahlung nur Zug um Zug gegen Auflassung des auf den Namen der Gesellschaft im Grundbuche eingetragenen Grundstücks verpflichtet sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036410237
zurück